Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden Knauber Erdgas GmbH Bonn
01. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Knauber, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Abweichende Erklärungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Knauber Vertragsbestandteil.
02. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Knauber unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande, spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch Knauber.
03. Vertragsvoraussetzungen
Der Vertrag kann nur zustande kommen, wenn zum Lieferbeginn kein Vertrag mit einem anderen Lieferanten über Erdgas wirksam ist, sowie Netzanschluss und Anschlussnutzung gewährleistet sind. Auch Unterbrechungen oder Unregelmäßig keiten der Erdgasversorgung, sofern sie sich aus Störung des Netzbetriebes oder der Anschlussnutzung nach §17 oder § 24 Abs. 1,2 und 4 der Niederdruck anschlussverordnung (NDAV) ergeben, verhindern den Vertragsabschluss.
04. Vertragslaufzeit und Kündigung
a) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif:
Knauber Erdgas Gewerbe 12. . . . . . . 12 Monate
Knauber Erdgas Gewerbe 24. . . . . . . 24 Monate
Knauber Erdgas Gewerbe 36. . . . . . . 24 Monate
b) Alle Tarife können mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
c) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag wie folgt: Alle Verträge ver längern sich um ein Jahr.
d) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Fristen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Gas unter Umgehung,
Manipulation oder vor Anbringung der Messeinrichtung verwendet (Gasdieb stahl). Knauber ist in diesem Fall berechtigt, sofort die Lieferung zu unterbrechen sowie die Anschlussnutzung auf Kosten des Kunden unterbrechen zu lassen.Der Kunde sich mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug be ndet, in Text form zur Zahlung aufgefordert wurde und dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht nachkommt.
Gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen oder die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt hat.
Das Konto des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist und diese Sperre auch bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung nicht aufgehoben wurde.
Die Fortsetzung des Gaszufuhrvertrages unzumutbar ist, insbesondere wenn gegen wesentliche Bestimmungen des Vertragsinhaltes verstoßen wird.
05. Leistungsumfang
a) Der Preis beinhaltet neben der Gaslieferung durch Knauber die Netznutzung,
Energiesteuern und Konzessionsabgabe, sowie Transportkosten, Messbetrieb und weitere mit der Lieferung von Erdgas verbundene Kosten. Der Kunde wird das gelieferte Erdgas lediglich zur eigenen Versorgung nutzen, eine Weiterleitung an Dritte ist nicht zulässig.
b) Knauber wird von seinen Lieferverp ichtungen befreit, soweit und sofern Knauber unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages benötigten Ware beliefert wird.
06. Abschläge und Abschlagsberechnung
a) Nach Vertragsabschluss wird auf Grund historischer Verbrauchsdaten oder
allgemeiner Erfahrungswerte der voraussichtliche Jahresverbrauch zum verein barten Tarif auf monatliche gleich bleibende Abschläge verteilt. Diese werden zu den von Knauber angegebenen Zeitpunkten fällig und können nach anfallenden Abrechnungen von Knauber angepasst werden, wenn Änderungen der Tarife oder des Verbrauchs dies notwendig machen.
b) Liegen keine Vergleichswerte zum Vertragsabschluss vor, so ist Knauber berechtigt, die Abschlagshöhe zu schätzen. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, wird Knauber dies angemessen berücksichtigen. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 2 EnWG bleiben unberührt.
07. Zahlungsbedingungen und Sicherheiten
a) Die Abschlagsbeträge nach Punkt 6. sind am ersten Werktag eines Belieferungs
monats fällig und werden bei Erteilung einer Einzugsermächtigung vom ange gebenen Konto eingezogen. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Bei Nichteinlösung, zum Beispiel durch Rücklastschriften, die nicht von Knauber zu vertreten sind, sind die hierdurch anfallenden Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen.
b) Werden nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für eine Vermögensverschlech terung des Kunden oder sonstige Tatsachen erkennbar, die die Annahme recht fertigen, dass der Anspruch von Knauber auf Gegenleistung durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so kann Knauber die Lieferung von der Erbringung entsprechender Sicherheiten abhängig machen. Können diese nicht in einer angemessenen Frist, spätestens vor Beginn der Lieferung, zur Verfügung gestellt werden, ist Knauber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, wenn diese unbe stritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
08. Messung und Abrechnung
a) Das vom Kunden bezogene Gas wird durch die vom jeweiligen Messstellen
betreiber gestellte Messeinrichtung erfasst. Die Ablesung der Messeinrichtung wird vom Messdienstleister, Netzbetreiber, Knauber oder auf Verlangen von Knauber oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Wenn die Selbstablesung nicht zumutbar ist, kann der Kunde ihr widersprechen. Können Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so kann der Verbrauch von Knauber oder dem Netzbetreiber insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung unter Berücksichtigung tatsächlicher Verhält nisse geschätzt werden.
b) Der Kunde kann jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung nach § 40 GasNZV verlangen. Die Kosten der Nachprüfung hat der Kunde nur dann zu tragen, wenn die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. Ergibt die Nachprüfung, dass die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurden, so wird der Differenzbetrag ermittelt und gutgeschrieben oder nach berechnet. Ansprüche hieraus sind auf die Dauer des Fehlers beschränkt und können nur für den Zeitraum eines gültigen Vertrags entstehen. Die Ansprüche sind spätestens 3 Jahre nach Vertragsende geltend zu machen.
c) Die abgenommene Menge wird in Kubikmetern gemessen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Einheit Kilowattstunden (kWh). Der Verbrauch in Kilowattstunden errechnet sich folgendermaßen nach den Vorschriften des DVGW Arbeitsblattes G 685 „Gasabrechnung“: Die Anzahl der am Zähler abge lesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber zuletzt genann ten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Erdgas im Ver gleich zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärme erzeugers (z.B. Heiz oder Brennwertkessel) geringer ist.
d) Zum Ende jedes Abrechnungsjahres, sowie zum Ende des Lieferverhältnisses wird Knauber eine Schlussrechnung erstellen, in welcher der tatsächliche Um fang der Lieferungen unter Berücksichtigung der Abschlagzahlungen berechnet wird. Ergibt sich bei der Abrechnung eine Differenz zu den geleisteten Abschlag zahlungen, so ist der Betrag zeitnah auszugleichen.
09. Preise
Der Gesamtpreis setzt sich aus den Preisbestimmungen gemäß Produktblatt zusammen. Er beinhaltet den Energiepreis, die Netzzugangsentgelte der Netz betreiber, Energie und Umsatzsteuern und Konzessionsabgaben in der gültigen Höhe, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, sofern keine anderen Re gelungen getroffen wurden. Werden im Zusammenhang mit der Gasversorgung gesetzliche Abgaben, Steuern oder sonstige verbindlich angeordnete Entgelte oder Ähnliches eingeführt oder verändert, ist Knauber berechtigt, den Gaspreis oder den Leistungspreis entsprechend anzupassen, höchstens jedoch bis zu einem Tarif, der für Neukunden gilt. Preisanpassungen aus anderen Gründen sind nur nach Ablauf der Preisgarantie möglich. Knauber wird Ihnen jede Anpassung 6 Wochen vor Wirksamkeit mitteilen. Sind Sie mit dieser Anpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung zu kündigen. Erfolgt eine fristgerechte Kündigung nicht, gilt diese Änderung als genehmigt.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse oder Umstände, die uns oder unseren Lieferanten die Erfüllung der vertraglichen Verp ichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen uns oder unse ren Lieferanten die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschränken oder hinsichtlich des nicht erfüllten Teils des Vertrags zurück zutreten, wenn deren Beseitigung nicht möglich ist oder im Sinne des §36 Abs. 1 S.2 EnWG wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Zu diesen außerge wöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, Störung von Transportwegen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampma ßnahmen und Ähnliches. Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählt weiter jede Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber nach §17 oder § 24 Abs. 1,2 und 4 der NDAV. Das Recht zur au ßerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
11. Haftung
a) Für Schäden, die Ihnen durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der
Gasbelieferung entstehen, haftet gem. §18 NDAV der Netzbetreiber, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzan schlusses handelt. Ansprüche aus diesem Grund sind unmittelbar gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Auf Ihren Wunsch wird Knauber Ihnen unver züglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, wenn sie Knauber bekannt sind oder von Knauber in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. In diesen Fällen wird von Knauber eine Haftung für indirekte Schäden (entgangener Gewinn, oder Schäden für eine Produktionsunterbrechung) ausgeschlossen.
b) Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden haftet Knauber für einfache Fahrlässig keit nur bei Verletzung vertragswesentlicher P ichten und beschränkt auf den typischen oder vorhersehbaren Schaden, wobei die Beschränkung auch dann gilt, wenn unsere Haftung auf grob fahrlässigem Verhalten unserer Erfüllungsge hilfen beruht. Vertragswesentliche P ichten sind solche P ichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalp ich ten). Im Übrigen haften wir vertraglich und außervertraglich nur für vorsätzliche und grob fahrlässige P ichtverletzungen und für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die genannten Haf tungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen.
c) Im Übrigen haftet Knauber nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Umzug
a) Ein Umzug ist Knauber mit einer Frist von sechs Wochen auf das Ende des
Kalendermonats, in welchen der Umzug fällt, unter Angabe der neuen Anschrift anzuzeigen. Andernfalls haftet der Kunde für von Dritten nach dem Umzug an der Lieferstelle entnommenes Erdgas.
b) Der Kunde und Knauber sind unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen auf das Ende des Kalendermonats, in den der Umzug fällt, zur Kündigung berechtigt.
13. Abmeldung beim Netzbetreiber
Eine Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist den vorgegebenen Geschäftsprozessen zum Lieferantenwechsel (GeLI Gas) unterworfen und bleibt von einer Kündigung unberührt. Nach Eingang der Kündigung kann die Abmeldung einschließlich der benötigten Bearbeitungszeit 14 Kalendertage in Anspruch nehmen.
14. Datenschutz
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende personen bezogene Daten zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim mungen, vor allem der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bun desdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten und einzusetzen. Knauber ist berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), einzuholen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.
15. Rechtsnachfolge
Der Vertrag gilt in gleichem Umfang für die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Knauber ist berechtigt, Rechte und P ichten aus diesem Vertrag zu übertragen. Einer Übertragung darf widersprochen werden, wenn begründete Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsnachfolgers bestehen.
16. Schlussbestimmungen
a) Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck unwirksamer Bestimmungen möglichst nahe kommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Anpassungen bedürfen stets der Schriftform.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich der Scheck und Wechselklage ist Bonn für die Fälle, dass der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, dass der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Knauber und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKauf rechts sowie der internationalen Privatrechts. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.
17. Hinweis
Hinweis gemäß § 107 der EnergiesteuerDurchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Ver wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Bonn, den 24.05.2018
Knauber Erdgas GmbH, Endenicher Straße 120-140, 53115 Bonn
USt ID NR.: 291 392 492 Registergericht HRB 20324,
Geschäftsführerin: Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel
AGBs für Gewerbekunden als PDF downloaden.