Anforderungen des Greenhouse Gas Protocols
Vom GHG Protocol ist vorgeschrieben, alle Scope-1- und 2-Emissionen zu bilanzieren. Obwohl die Bilanzierung von Scope-3-Emissionen nicht vorgeschrieben, sondern optional ist, ist sie für eine ganzheitliche Klimaschutzstrategie Ihres Unternehmens jedoch unausweichlich.
Relevanz: Die organisatorischen und operativen Grenzen sind korrekt festgelegt, so dass alle wesentlichen Emissionsquellen im Treibhausgasinventar berücksichtigt sind.
Vollständigkeit: Alle relevanten Emissionsquellen innerhalb der Systemgrenzen sind erfasst. Ausschlüsse werden begründet und dokumentiert.
Konsistenz: Die verwendeten Berechnungsmethoden und die gesetzten Systemgrenzen erlauben eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf. Änderungen der Methodik sowie Systemgrenzen müssen benannt und begründet werden.
Transparenz: Die verwendeten Daten, Berechnungen und Ergebnisse werden für Dritte transparent und nachvollziehbar dokumentiert.
Genauigkeit: Verzerrungen und Unsicherheiten sind so weit wie möglich reduziert, damit die Ergebnisse als solide Entscheidungsbasis genutzt werden können.
Scope 1: Direkte Emissionen (Stationäre und mobile Anlagen)
Scope-1-Emissionen sind Emissionen aus Quellen von stationären und mobilen Anlagen, die direkt von Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden. Dazu gehören Emissionen aus Energieträgern an dem Standort des Unternehmens, wie Erdgas und Brennstoffe, Kühlmittel, sowie Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen. Unter Scope 1 fallen auch Emissionen des eigenen Fuhrparks (z. B. Autos, Lieferwagen, Lkw, Helikopter für Krankenhäuser, usw.).
Als indirekte Emissionen gelten laut GHG Protocol wiederum Emissionen, die als Folge Ihrer Geschäftstätigkeit heraus entstehen. Damit sind Quellen gemeint, die einem anderen Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden. Dazu gehören die sogenannten Scope-2- und 3-Emissionen. Das GHG Protocol trifft jedoch eine eindeutige Unterscheidung zwischen diesen beiden Geltungsbereichen.
Scope 2: Indirekte Emissionen durch leitungsgebundene Energie
Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekaufter leitungsgebundener Energie, wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme und -kälte, die außerhalb der eigenen Systemgrenzen von Unternehmen erzeugt, aber von ihnen verbraucht wird. Da die Emissionen der Stromproduktion außerhalb des eigenen Unternehmens entstehen, gelten diese als indirekte Emissionen. Besitzt ein Unternehmen E-Fahrzeuge (Eigentum), so werden die Emissionen des Strombezugs in dieser Scope-Kategorie berücksichtigt.
Scope 3: Indirekte Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette
Obwohl diese Emissionen nicht von Unternehmen kontrolliert werden, können sie durchaus den größten Anteil an den Treibhausgasemissionen von Unternehmen ausmachen. Auf Grundlage der finanziellen Transaktionen des berichtenden Unternehmens unterscheidet das GHG Protocol bei den Scope-3-Emissionen zwischen vor- und nachgelagerten Emissionen:
Vorgelagerte Emissionen umfassen die indirekten Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens, die in Verbindung mit eingekauften Waren (materiellen Gütern) und Dienstleistungen (immateriellen Gütern) stehen. Zum Beispiel Pendeln der Mitarbeitenden, Geschäftsreisen, Betriebsabfälle, vorgelagerter Transport, bezogene Waren und Dienstleistungen, gemietete Vermögenswerte.
Nachgelagerte Emissionen sind die indirekten Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens, die in Verbindung mit dessen verkauften Waren und Dienstleistungen stehen und entstehen, nachdem sie den Besitz oder die Kontrolle des betreffenden Unternehmens verlassen haben. Zum Beispiel: nachgelagerter Transport, Verarbeitung von verkauften Produkten, Nutzung und Abfallbehandlung von verkauften Produkten, vermietete Sachanlagen.